Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Auszügen aus Faltblättern der Region Hannover:

 

Team Ausländer-/Asylrecht

 
Dienstgebäude: Region Hannover
Team Ausländer-/Asylrecht
Maschstr. 17
30169 Hannover
 
 Sprechzeiten:   Montags und Mittwochs  08.00 - 12.00 Uhr
                      Donnerstag                   08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
 
 Postanschrift:
Region Hannover
Team Ausländer-/Asylrecht
Postfach 147
30001 Hannover
 
Telefon: 0511/616-0
FAX: 0511/616-22905
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Hinkommen mit Bus und Bahn:

Bus 366 bis Peiner Str., dortumsteigen in Straßenbahn Linie 8,1,2 bis Aegidientorplatz
Bus 300 Richtung ZOB bis Steintor, dort umsteigen in Straßenbahn 4,5,6,11 bis Aegidientorplatz

 

Region-S-Karte

Postanschrift:
Region Hannover
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 0511 / 616 - 21000

 

Die Region Hannover gibt Ihnen Gelegenheit, ab dem 1. Oktober 2009 Busse und Bahnen im Tarifgebiet des Großraum-verkehr Hannover (GvH) vergünstigt zu nutzen. Was Sie dazu brauchen, ist die neue Region-S-Karte. Die Region-S-Karte berechtigt Sie, das so genannte Ticket S zu nutzen. Mit dem neuen Ticket S können Sie innerhalb des von Ihnen gewählten Geltungsbereichs den ganzen Tag so oft fahren, wie Sie möchten. Und das zum Preis eines EinzelTickets!

Für Informationen und Auskünfte zum Ticket S wenden Sie sich bitte an unsere Telefonhotline unter 0511/616-21000 (montags bis freitags von 10 bis 17 Uhr) oder schreiben Sie eine E-Mail an

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Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.hannover.de.

Falls Sie -zum Beispiel bei Verlust -eine neue Region-S-Karte benötigen, wenden Sie sich bitte unter Vorlage Ihres aktuellen Leistungsbescheides und eines amtlichen Ausweisdokumentes an Ihre jeweiligen Ansprechpartner in den folgenden Anlaufstellen:

  • den Sozialämtern der Städte und Gemeinden in der Region Hannover und
  • an die JobCenter in der Region Hannover.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Postanschrift:
Region Hannover
Team Besondere Soziale Leistungen -50.06-
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Hotline-Telefon: 0511 / 616 - 23377
email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Welche Zuschüsse sind möglich? -
Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre soll gefördert werden. Bezuschusst werden kulturelle Unternehmungen, die eine gemeinsame Freizeitgestaltung des Kindes mit Gleichaltrigen fördern. Dazu zählen u.a.:
  • Schwimmkurse
  • Reitkurse
  • Trainingslager
  • Konfirmandenfreizeit
  • Vereinsmitgliedschaften
  • Musikunterricht

Bezuschussungen werden nicht gewährt für Freizeitgestaltung mit Gleichaltrigen oder Unternehmungen, die vorrangig Unterhaltungszwecken dienen. Dazu gehören u.a.:

  • Besuch von Kinos oder Vergnügungsparks mit der Familie
  • Zoojahreskarten (privat)
  • Schwimmkarten für die Familie
  • Familienmitgliedschaften

Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht daneben für Schüler und Schülerinnen (bis 25 Jahre) und Kindergartenkinder Zuschüsse in den folgenden fünf Bereichen:

  • Ausflüge und Fahrten mit Schule und KiTa (ohne Taschengeld)
  • Schulbedarf (als pauschalierte Zahlung)
  • Schülerbeförderung (bei mehr als 2 Kilometern Weg von der Wohnung zur Schule)
  • Lernförderung zur Erreichung wesentlicher Lernziele
  • Mittagsverpflegung

Wer kann diese Zuschüsse erhalten? -

Anspruchsberechtigt für die Zuschüsse sind Kinder und Jugendliche bzw. Familien, die folgende Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV (SGB II)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Wohngeld und Kinderzuschlag (§6 BKGG)
  • Asylbewerberleistungen (§§1a, 2 und 3 AsylblG)

Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, ist ebenfalls anspruchsberechtigt. In diesem Fall ist eine Prüfung des Einkommens beim zuständigen Jobcenter erforderlich.

Wie bekommt man die Zuschüsse? -

Für die Beantragung der Zuschüsse ist ein "Grundantrag" zu stellen. Die Antragstellung kann formlos erfolgen oder mit einem Formular, welches Sie bei Ihren Ansprechpartnern der Region Hannover oder den Sozialämtern der Städte und Gemeinden erhalten oder unter der Internetadresse www.hannover.de/Bildungspaket finden. Bei Bewilligung des Antrages erhalten Sie eine sogenannte "BuT-Berechtigung".
Falls Sie Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") beziehen, bekommen Sie die "BuT-Berechtigung" automatisch zugesandt. Sollten Sie diese nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Jobcenter in Verbindung. Ausführliche Hinweise zum Bildungs- und Teilhabepaket und Formulare zum Download finden Sie außerdem auf der Internetseite www.hannover.de/Bildungspaket